Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 2

Die Kürzungsregelung in der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürgerinnen und Kreisbürger erhält folgende Formulierung:

 

„Kreistagsmitglieder, die weniger als die Hälfte der Sitzungszeit anwesend sind, erhalten ein um 50 % gekürztes Sitzungsgeld.“