Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0

Die Satzung für das Kreisjugendamt des Landkreises Aichach-Friedberg vom 28.03.1996, zuletzt geändert durch Beschluss vom 18.06.2008, wird wie folgt geändert:

 

Anstelle der Formulierung „Die Zahl der beratenden Mitglieder vermindert sich um die Zahl eins, wenn der oder die Vorsitzende des Kreisjugendrings dem Jugendhilfeausschuss angehört“ (§ 3 Abs. 1 der Satzung) tritt die Formulierung „Die Zahl der beratenden Mitglieder vermindert sich um die Zahl eins, wenn eine Vertreterin oder ein Vertreter des Kreisjugendrings dem Jugendhilfeausschuss angehört“.

 

Anstelle der Formulierung „Näheres regelt die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses“ (§ 6 Abs. 7 der Satzung) tritt die Formulierung „Näheres regelt die jeweils gültige Geschäftsordnung des Kreistags Aichach-Friedberg“.