Die Satzung für das
Kreisjugendamt des Landkreises Aichach-Friedberg vom 28.03.1996, zuletzt
geändert durch Beschluss vom 18.06.2008, wird wie folgt geändert:
Anstelle der Formulierung „Die
Zahl der beratenden Mitglieder vermindert sich um die Zahl eins, wenn der
oder die Vorsitzende des Kreisjugendrings dem Jugendhilfeausschuss angehört“
(§ 3 Abs. 1 der Satzung) tritt die Formulierung „Die Zahl der beratenden
Mitglieder vermindert sich um die Zahl eins, wenn eine Vertreterin oder ein
Vertreter des Kreisjugendrings dem Jugendhilfeausschuss angehört“.
Anstelle der Formulierung
„Näheres regelt die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses“ (§ 6 Abs. 7
der Satzung) tritt die Formulierung „Näheres regelt die jeweils gültige
Geschäftsordnung des Kreistags Aichach-Friedberg“.