Der Landkreis Aichach-Friedberg hat die nach Art. 55
Abs. 2 Satz 2 LKrO geforderte Untersuchung vorgenommen. Dabei wurde
festgestellt, dass die Organe des Landkreises mit Unterstützung der Verwaltung
im Rahmen des Verwaltungsvollzugs regelmäßig Prüfungen im Sinne der
Privatisierungsklausel vorgenommen haben und die Aufgabenerledigung in der
bisherigen Form den Anforderungen des Art. 55 Abs. 2 Satz 2 LKrO gerecht wird.