Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Landkreis Aichach-Friedberg hat die nach Art. 55 Abs. 2 Satz 2 LKrO geforderte Untersuchung vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass die Organe des Landkreises mit Unterstützung der Verwaltung im Rahmen des Verwaltungsvollzugs regelmäßig Prüfungen im Sinne der Privatisierungsklausel vorgenommen haben und die Aufgabenerledigung in der bisherigen Form den Anforderungen des Art. 55 Abs. 2 Satz 2 LKrO gerecht wird.