In § 12 Abs. 3 wird der Satz „Soweit dies bereits
unmittelbar nach der Sitzung der Fall ist, wird über den Wegfall der
Nichtöffentlichkeit in nichtöffentlicher Sitzung entschieden“ als Satz 2
eingefügt.
In § 12 Abs. 3 wird der Satz „Soweit dies bereits
unmittelbar nach der Sitzung der Fall ist, wird über den Wegfall der
Nichtöffentlichkeit in nichtöffentlicher Sitzung entschieden“ als Satz 2
eingefügt.