In Alternative 2 des § 15 Abs. 2 der
Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Landkreistages wird folgender Satz 2
zusätzlich eingefügt: „Die Tagesordnung ist hinsichtlich der einzelnen
Beratungsgegenstände hinreichend zu konkretisieren.“
In Alternative 2 des § 15 Abs. 2 der
Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Landkreistages wird folgender Satz 2
zusätzlich eingefügt: „Die Tagesordnung ist hinsichtlich der einzelnen
Beratungsgegenstände hinreichend zu konkretisieren.“