Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0

Satz 1 der Alternative 2 des § 15 Abs. 5 der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Landkreistages wird durch folgende Sätze 1 und 2 ersetzt:

„Unterlagen und sonstiges Schriftmaterial sollen den Kreisrätinnen und Kreisräten rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, soweit dies für die Vorbereitung der Beratungen notwendig ist. Unterlagen, die erst ab dem 3. Tag vor der Sitzung zur Verfügung stehen, sind bis zum Beginn der Sitzung nachzureichen.“