§ 17 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Anträge, die in einer Kreistagssitzung behandelt
werden sollen, können nur von Mitgliedern des Kreistages gestellt werden. Sie
sind schriftlich oder nach Möglichkeit elektronisch beim Landrat einzureichen
und zu begründen. Sie müssen spätestens bis zum 6. Tag vor der Sitzung beim
Landrat eingereicht werden. Anträge sind den Sitzungsunterlagen mit einer
rechtlichen Würdigung der Verwaltung beizulegen.“