Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 8

§ 17 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Anträge, die in einer Kreistagssitzung behandelt werden sollen, können nur von Mitgliedern des Kreistages gestellt werden. Sie sind schriftlich oder nach Möglichkeit elektronisch beim Landrat einzureichen und zu begründen. Sie müssen spätestens bis zum 6. Tag vor der Sitzung beim Landrat eingereicht werden. Anträge sind den Sitzungsunterlagen mit einer rechtlichen Würdigung der Verwaltung beizulegen.“