In § 19 der Geschäftsordnung soll unter Punkt 4.
aufgenommen werden:
„Genehmigung der Niederschriften über vorangegangene
öffentliche Sitzungen.
Damit ist der
Antrag abgelehnt.
In § 19 der Geschäftsordnung soll unter Punkt 4.
aufgenommen werden:
„Genehmigung der Niederschriften über vorangegangene
öffentliche Sitzungen.
Damit ist der
Antrag abgelehnt.