§ 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung 2008/2014 wird
ersetzt durch § 21 Abs. 2 der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen
Landkreistages.
§ 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung 2008/2014 wird
ersetzt durch § 21 Abs. 2 der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen
Landkreistages.