Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0

§ 27 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:

Die öffentlichen Protokolle sollen in der Regel eine Woche vor der nächsten Sitzung des Kreistages bzw. des Ausschusses in das Ratsinformationssystem eingestellt werden.