§ 27 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung erhält
folgende Fassung:
Die öffentlichen Protokolle sollen in der Regel eine
Woche vor der nächsten Sitzung des Kreistages bzw. des Ausschusses in das
Ratsinformationssystem eingestellt werden.
§ 27 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung erhält
folgende Fassung:
Die öffentlichen Protokolle sollen in der Regel eine
Woche vor der nächsten Sitzung des Kreistages bzw. des Ausschusses in das
Ratsinformationssystem eingestellt werden.