§ 28 der Geschäftsordnung erhält folgenden Satz 2:
Die Niederschriften über öffentliche Sitzungen, die
nur die Mindestanforderungen nach Art. 48 Abs. 1 LKrO erfüllen, werden zeitnah
als nicht veränderbare PDF-Datei im Internet (www.lra-aic-fdb.de) veröffentlicht.