§ 46 Abs. 3 der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen
Landkreistages wird als § 46 Abs. 3 in die Geschäftsordnung für die Amtsperiode
2014/2020 übernommen.
Der bisherige Abs. 3 wird zu Abs. 4 und der bisherige
Abs. 4 wird zu Abs. 5.
§ 46 Abs. 3 der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen
Landkreistages wird als § 46 Abs. 3 in die Geschäftsordnung für die Amtsperiode
2014/2020 übernommen.
Der bisherige Abs. 3 wird zu Abs. 4 und der bisherige
Abs. 4 wird zu Abs. 5.