Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 1

§ 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2014/2020, der § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2008/2014 entspricht, bleibt unverändert.