§ 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Amtsperiode
2014/2020, der § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2008/2014
entspricht, bleibt unverändert.
§ 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Amtsperiode
2014/2020, der § 52 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2008/2014
entspricht, bleibt unverändert.