Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0

§ 51 Abs. 4 der Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2014/2020 erhält folgende Fassung:

Die Verwaltung informiert den Kreistag laufend über den Vollzug der öffentlichen Beschlüsse im Ratsinformationssystem.