§ 51 Abs. 4 der Geschäftsordnung für die Amtsperiode
2014/2020 erhält folgende Fassung:
Die Verwaltung informiert den Kreistag laufend über
den Vollzug der öffentlichen Beschlüsse im Ratsinformationssystem.
§ 51 Abs. 4 der Geschäftsordnung für die Amtsperiode
2014/2020 erhält folgende Fassung:
Die Verwaltung informiert den Kreistag laufend über
den Vollzug der öffentlichen Beschlüsse im Ratsinformationssystem.