Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vorgelegten
Teilplan Jugendarbeit zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
unter Einbeziehung des Unterausschusses mit der Umsetzung der vorgelegten
Maßnahmenvorschläge.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vorgelegten
Teilplan Jugendarbeit zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
unter Einbeziehung des Unterausschusses mit der Umsetzung der vorgelegten
Maßnahmenvorschläge.