Der Jugendhilfeausschuss nimmt die in der
Sitzungsvorlage vorgetragene Bestands- und Bedarfseinschätzung zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung unter Einbeziehung des Unterausschusses, ein
umfassendes Handlungskonzept „Jugendhilfe – Schule“ vorzulegen. Für die
abschließende Entscheidung zur Einrichtung einer „Sonderpädagogischen Stütz-
und Förderklasse“ sind dem
Jugendhilfeausschuss im Zuge der Haushaltsberatungen 2015 ergänzende und
entscheidungsrelevante Informationen vorzulegen.