Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 9

Die Entschädigungsbeträge in der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürgerinnen und Kreisbürger wird wie folgt festgelegt:

 

Monatliche Aufwandspauschale für Kreistagsmitglieder: 100 €

 

Sitzungsgeldentschädigung für Sitzungen der Kreisgremien sowie für Sitzung der Gesellschaften und Organisationen, die kein Sitzungsgeld ausbezahlen: 60 €

 

Sitzungsgeldentschädigung für Fraktionssitzungen: 60 €

 

Monatliche Aufwandspauschale für Fraktionsvorsitzende: 170 € Sockelbetrag zzgl. 8 € je Fraktionsmitglied

 

Monatliche Aufwandspauschale für stellvertretende Fraktionsvorsitzende: 70 €

 

Aufwandspauschale für Schriftführer der Fraktionen: 40 € je Fraktionssitzung

 

Monatliche Geschäftskostenpauschale für Fraktionen: 65 € zzgl. 8 € je Fraktionsmitglied

 

Monatliche Geschäftskostenpauschale für Gruppierungen: 33 € zzgl. 8 € je Mitglied

 

Pauschale Verdienstausfallentschädigung: 60 € je Sitzung