Die Entschädigungsbeträge in der Satzung zur Regelung
der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürgerinnen und Kreisbürger wird
wie folgt festgelegt:
Monatliche Aufwandspauschale für Kreistagsmitglieder:
100 €
Sitzungsgeldentschädigung für Sitzungen der
Kreisgremien sowie für Sitzung der Gesellschaften und Organisationen, die kein
Sitzungsgeld ausbezahlen: 60 €
Sitzungsgeldentschädigung für Fraktionssitzungen: 60 €
Monatliche Aufwandspauschale für Fraktionsvorsitzende:
170 € Sockelbetrag zzgl. 8 € je Fraktionsmitglied
Monatliche Aufwandspauschale für stellvertretende
Fraktionsvorsitzende: 70 €
Aufwandspauschale für Schriftführer der Fraktionen: 40
€ je Fraktionssitzung
Monatliche Geschäftskostenpauschale für Fraktionen: 65
€ zzgl. 8 € je Fraktionsmitglied
Monatliche Geschäftskostenpauschale für Gruppierungen:
33 € zzgl. 8 € je Mitglied
Pauschale Verdienstausfallentschädigung: 60 € je
Sitzung