Beschluss: Kenntnisnahme

§ 33 Abs. 5 erhält folgende neue Fassung: „Die Aufgaben des Kreisausschusses sind in der Anlage „Übersicht über die Ausschüsse des Kreistages, ihre Aufgaben und Befugnisse“ zu dieser Geschäftsordnung geregelt.

 

Der bisherige § 33 Abs. 5 wird zu § 33 Abs. 6.

 

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.