Sitzung: 03.06.2014 Kreistag
Beschluss: Kenntnisnahme
§ 33 Abs. 5 erhält folgende neue Fassung: „Die
Aufgaben des Kreisausschusses sind in der Anlage „Übersicht über die Ausschüsse
des Kreistages, ihre Aufgaben und Befugnisse“ zu dieser Geschäftsordnung
geregelt.
Der bisherige § 33 Abs. 5 wird zu § 33 Abs. 6.
Dagegen erhebt
sich kein Widerspruch.