Die Architekturbüros und die Verwaltung werden
beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses mögliche Varianten zum
Beschluss vorzulegen.
Die Architekturbüros und die Verwaltung werden
beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses mögliche Varianten zum
Beschluss vorzulegen.