Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 58, Nein: 0

Für den Fall, dass eine Kreisrätin/ ein Kreisrat die Rückkehr zum schriftlichen Verfahren wünscht, so ist dies im Laufe eines Jahres nach Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes möglich unter anteiliger Rückzahlung des Zuschusses nach Ziffer 2.