Kreistagsmitglieder, die sich am papierlosen
Sitzungsdienst beteiligen, erklären dies schriftlich gegenüber dem Landrat.
Diese Erklärung ist für den Rest der Amtszeit bis 30.4.2020 verbindlich. Jene
Kreisrätinnen und Kreisräte erhalten einen einmaligen Zuschuss für den Kauf
oder die Bereitstellung eines Endgerätes in Höhe von 200,- .€, sofern sie
selbst eine Investition getätigt haben. Alle weiteren Kosten trägt der Nutzer.