Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einrichtung
eines „Unterausschusses Jugendhilfeplanung“ mit den in der Sitzungsvorlage
dargestellten Aufgabenstellungen.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einrichtung
eines „Unterausschusses Jugendhilfeplanung“ mit den in der Sitzungsvorlage
dargestellten Aufgabenstellungen.