Beschluss: Ablehnung

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 12

Der Unterausschuss setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, wobei ihm drei Kreistagsmitglieder und zwei stimmberechtigte bzw. beratende Mitglieder aus der Mitte des Jugendhilfeausschusses angehören.