Der Unterausschuss setzt sich aus fünf Mitgliedern
zusammen, wobei ihm drei Kreistagsmitglieder und zwei stimmberechtigte bzw.
beratende Mitglieder aus der Mitte des Jugendhilfeausschusses angehören.
Der Unterausschuss setzt sich aus fünf Mitgliedern
zusammen, wobei ihm drei Kreistagsmitglieder und zwei stimmberechtigte bzw.
beratende Mitglieder aus der Mitte des Jugendhilfeausschusses angehören.