Der Kreisausschuss beschließt, für die Abstimmung zur
Aufstellung der Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richterinnen und Richter am
Verwaltungsgericht Augsburg eine Reihung vorzunehmen, die durch Losauswahl
bestimmt wird. Wenn die notwendigen 16 Personen beschlossen sind, ist die
Abstimmungsrunde beendet. Sollte dies nicht der Fall sein, schließt sich eine
zweite Abstimmungsrunde an.