Die Entscheidung des Landrats in der Gesellschafterversammlung
vom 01.09.2014, den Jahresabschluss 2013 festzustellen und den Jahresüberschuss
in Höhe von 17.123,26 € zum 31.12.2013 zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe
von 213.027,16 € auf neue Rechnung vorzutragen sowie der Geschäftsführung und
dem Aufsichtsrat der SWL GmbH die Entlastung zu erteilen, wird genehmigt.