2. Die Finanzierung der zusätzlichen Maßnahmen in der
Größenordnung von bis zu 80.000 Euro wird vom Landkreis Aichach-Friedberg
übernommen
2. Die Finanzierung der zusätzlichen Maßnahmen in der
Größenordnung von bis zu 80.000 Euro wird vom Landkreis Aichach-Friedberg
übernommen