Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

1.  Der Gebührenmaßstab der Abfallbeseitigungsgebühr bleibt das angemeldete bzw.vorzuhaltende Restmüllvolumen.

 

2.  Es werden lineare Gebührensätze für die Gefäße und Großbehälter gebildet.

 

3.  Es wird eine umfassende Hausmüllgebühr errechnet, die die Kosten für die Restabfallentsorgung, die Bioabfallabholung- und verwertung, die Problemmüllbeseitigung, die Sperrmüllbeseitigung aus privaten Haushalten, sowie die Verwertung der Wertstoffe beinhaltet. Für Eigenkompostierer wird kein Abschlag mehr auf die Hausmüllgebühr vorgesehen.

 

4.  Die Änderungsdienste der Rest- und Bioabfallgefäße wird künftig über eine Gebühr erhoben.

 

5.  Es wird ein zusätzliches Restmüllgefäß mit einem Volumen von 240 Litern eingeführt.

 

6.   Die Gebühren werden in zwei Abrufen jährlich erhoben. Unterjährige Gebühren-änderungen werden einen Monat nach Zustellung des Abfallgebührenbescheides fällig.

 

7.  Es werden weiterhin Sonderaktionen zur Sammlung belasteter Althölzer und land-wirtschaftlicher Folien aus dem Gebührenhaushalt bezuschusst.

 

8.  Nutzer von Mehrwegwindeln erhalten einen Zuschuss aus dem Gebührenhaushalt, die Abgabe von Windelsäcken zur Deckung eines erhöhten Windelaufkommens bei Einwegwindeln erfolgt verbilligt.