Sitzung: 24.09.2014 Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie
Beschluss: Annahme
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
1. Der Gebührenmaßstab
der Abfallbeseitigungsgebühr bleibt das angemeldete bzw.vorzuhaltende Restmüllvolumen.
2. Es werden lineare
Gebührensätze für die Gefäße und Großbehälter gebildet.
3. Es
wird eine umfassende Hausmüllgebühr errechnet, die die Kosten für die
Restabfallentsorgung, die Bioabfallabholung- und verwertung, die Problemmüllbeseitigung,
die Sperrmüllbeseitigung aus privaten Haushalten, sowie die Verwertung der
Wertstoffe beinhaltet. Für Eigenkompostierer wird kein Abschlag mehr auf die
Hausmüllgebühr vorgesehen.
4. Die Änderungsdienste
der Rest- und Bioabfallgefäße wird künftig über eine Gebühr erhoben.
5. Es wird ein
zusätzliches Restmüllgefäß mit einem Volumen von 240 Litern eingeführt.
6.
Die Gebühren werden
in zwei Abrufen jährlich erhoben. Unterjährige Gebühren-änderungen werden einen
Monat nach Zustellung des Abfallgebührenbescheides fällig.
7. Es werden weiterhin
Sonderaktionen zur Sammlung belasteter Althölzer und land-wirtschaftlicher
Folien aus dem Gebührenhaushalt bezuschusst.
8. Nutzer von
Mehrwegwindeln erhalten einen Zuschuss aus dem Gebührenhaushalt, die Abgabe von
Windelsäcken zur Deckung eines erhöhten Windelaufkommens bei Einwegwindeln
erfolgt verbilligt.