- In der Bilanz des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft wird eine Rücklageposition für kalkulatorischen Aufwand geschaffen. Dort werden die im Nachkalkulationszeitraum 2010-2014 entstandenen kalkulatorischen Zinsen in Höhe von 406.983 EUR eingestellt.
- Der Kreistag beschließt die beigefügte Neufassung der Abfallgebührensatzung zum 01.07.2015.