Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6

Der Landkreis Aichach-Friedberg möge sich im Rahmen der nächsten Tarifreform bei den weiteren Vertragspartnern des AVV für die (tarifliche) Verlegung des Bahnhofs Augsburg-Hochzoll auf die Tarifzonengrenze 20/30 einsetzen und hierfür, falls nötig, entsprechende Haushaltsmittel in den Etat des Landkreises einstellen.