Page 10 - Grundstücksmarktbericht 2020 für den Landkreis Aichach-Friedberg
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10    Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Aichach-Friedberg




               1.2     Arbeitsweise und Kaufpreissammlung


               Sämtliche  Arbeiten  des  Gutachterausschusses  basieren  auf  der  Kaufpreissammlung.  Zur
               Führung und Auswertung bedient sich der Gutachterausschuss seiner Geschäftsstelle.



               In Bayern ist diese beim zuständigen Landratsamt oder bei den kreisfreien Städten angesie-
               delt. Zu den Kauffällen werden insbesondere die Vertragsdaten und im erforderlichen Um-

               fang die preis- und wertbestimmenden Merkmale erfasst. Dies ist unabdingbare Vorausset-
               zung  für  die  Erzeugung  allgemeiner  Markttransparenz  und  dient  im  erheblichen  Umfang
               auch  den  Auswertungen.  Da  dem  Gutachterausschuss  nach  §  195  BauGB  alle  Transakti-

               onsurkunden zugesendet werden müssen, steht damit ein tatsächliches Abbild des Grund-
               stücksmarktes zur Verfügung. Die Informationen aus dem Kaufvertrag werden durch Bauleit-
               pläne, Angaben aus dem Liegenschaftskataster, Mitteilungen der Gemeinden über die Erhe-

               bung von Erschließungsbeiträgen und Fragebögen an die Eigentümer ergänzt. Dabei sind
               Aufwand  und  Nutzen  der  Kaufpreissammlung  in  Einklang  zu  bringen.  Nicht  alle  Kauffälle
               können für konkrete Wertermittlungen verwendet werden. Es findet z. B. eine Prüfung auf

               ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse statt. Ziel ist die Bereitstellung von Daten aus
               dem  gewöhnlichen  Geschäftsverkehr,  um  eine  neutrale  und  objektive  Darstellung  des

               Grundstücksmarktes zu erreichen.


               Aufgrund  der  hohen  Qualität  der  Daten  wird  die  Kaufpreissammlung  auch  für  statistische

               Zwecke  insbesondere  durch  die  Finanzverwaltung,  die  statistischen  Landesämter  und  das
               statistische  Bundesamt  genutzt.  Diese  zusätzliche  Nutzung  macht  die  Kaufpreissammlung
               sehr wirtschaftlich und ermöglicht bei automatisierter Führung auch die schnelle und zuver-

               lässige Abgabe der Daten für Grundstückswechselstatistiken über sonstige unbebaute oder
               bebaute Grundstücksarten.



               Die über die Basisdatenerfassung hinausgehende, vertiefte Auswertung der Kaufverträge für
               Zwecke  der  Grundstückswertermittlung  ist  sehr  arbeitsaufwändig  und  kann  nicht  analog

               durchgeführt werden. Deswegen ist eine (teil)automatisierte Kaufpreissammlung für die Ar-
               beit der Gutachterausschüsse unabdingbar. Die folgende Abbildung 1 verdeutlicht schema-
               tisch die einzelnen Datenquellen, aus denen die Kaufpreissammlung gefüllt wird.
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