Page 66 - Grundstücksmarktbericht 2020 für den Landkreis Aichach-Friedberg
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66 Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Aichach-Friedberg
3.3.7.1 Mittelwerte Forstwirtschaftliche Grundstücke
Zum Stichtag 31.12.2018 wurde der forstwirtschaftliche Bodenwert des Waldes mit ca. 20 %
des Wertes für Ackerland in der jeweiligen Gemeinde ermittelt und beschlossen. Die Besto-
ckung ist hierbei nicht berücksichtigt. Die nachfolgende Darstellung zeigt eine Zusammenfas-
sung der mittleren Preise aus Vergleichsfällen. Diese beinhalten den durchschnittlichen Ge-
samtkaufpreis, d. h. die Bodenpreise inkl. des Baumbestandes. Hierbei ist der Anteilswert der
Bestockung stark schwankend. Diese ist durch unterschiedliche Einflüsse wie beispielsweise
Baumart, Standort und Zuwegung geprägt.
Mittelwerte "Forstwirtschaftliche Grundstücke, Vergleichsfälle"
2010 - 2019
7,0
6,0 €
6,0 4,3 € 4,6 € 4,2 € 600
Mittelwerte [ha] bzw. [€/m²] 4,0 2,7 € 2,7 € 2,9 € 3,7 € 3,2 € 4,3 € 1,7 400 Anzahl Kauffälle
500
5,0
300
3,0
200
2,0
1,5
1,5
1,2
1,2
1,0
0,6
0,6
0,6
0,6
0,4 100
0,0 0
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Anzahl 46 47 20 8 7 7 5 13 20 9
Ø Fläche [ha] 0,6 0,6 1,5 1,2 1,2 0,6 1,5 0,6 0,4 1,7
Ø Preis [€/m²] 2,66 2,73 2,92 3,66 3,25 4,33 4,33 4,65 4,25 6,01
Abbildung 40: Forstwirtschaftliche Flächen, nur Vergleichsfälle
Da jedoch die Anzahl an Waldverkäufen sehr gering ist (vgl. Abbildung 37) kann eine zuver-
lässige und flächenhafte Ableitung von Waldbodenrichtwerten ohne Bestockung auf Grund
von Vergleichspreisen nur sehr schwer realisiert werden. Unterstützend wird in der WaldR
auf eine Herleitung durch landwirtschaftliche Bodenpreise verwiesen. In vergleichbarer Ge-
gend ist auf der Grundlage von land- und forstwirtschaftlichen Werten das Verhältnis des
mittleren Waldbodenpreises zum mittleren landwirtschaftlichen Bodenpreis festzustellen.
Diese Möglichkeit wurde vom Gutachterausschuss in der Folge noch detaillierter überprüft
und nachfolgend die entsprechenden vorläufigen Ergebnisse dokumentiert.
Für den Landkreis Augsburg gibt es aufwendig ermittelte Bodenrichtwerte für Wald- und
Ackerflächen. Die Ableitung dieser erfolgte durch sachverständige Einzelnachbewertung.
Ebenso gibt es für das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen frei verfügbare Boden-