Page 16 - Grundstücksmarktbericht 2020 für den Landkreis Aichach-Friedberg
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16    Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Aichach-Friedberg



                       Auskünfte aus der Kaufpreissammlung


               Zur  Ermittlung  von  Verkehrswerten  bedarf  es  der  Plausibilisierung  durch  Vergleichspreise.
               Daher  können  Sachverständige  und  andere  bei  berechtigtem  Interesse  eine  Auskunft  aus

               der Kaufpreissammlung nach § 11 BayGaV beantragen.


                       Gutachtenerstellung


               Auf Antrag können berechtigte Personen den Gutachterausschuss mit der Erstellung eines
               Verkehrswertgutachtens beauftragen (§ 193 Abs. 1 BauGB sowie § 14 BayGaV). Das An-
               tragsformular  sowie  das  Merkblatt  können  auf  der  Homepage  des  Gutachterausschusses

               (https://www.Lra-aic-fdb.de/gaa) abgerufen werden.


                       Gebühren


               Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste, der Kaufpreissammlung oder über wertrelevante Da-
               ten sind kostenpflichtige Amtshandlungen gemäß Kostengesetz (KG) in Verbindung mit der

               Verordnung über den Erlass des Kostengesetzes (Kostenverzeichnis).
               Folgende Gebühren werden berechnet (Stand 03/2020):


               Bodenrichtwerte



                   Einzelauskunft (schriftlich)                                     25,- Euro je Wert


                   Gesamte Karte (gedruckt)                                         200,- Euro


                   Gesamte Karte (digitale Version)                                 150,- Euro



               Auskünfte aus der Kaufpreissammlung




                   Einzelauskunft (schriftlich)                                     25,- Euro je Wert


                   Verschwiegenheitsverpflichtung (§ 11 (4) BayGaV)                 35,- Euro (einmalig)
                   für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
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