Page 16 - Grundstücksmarktbericht 2020 für den Landkreis Aichach-Friedberg
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16 Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Aichach-Friedberg
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Zur Ermittlung von Verkehrswerten bedarf es der Plausibilisierung durch Vergleichspreise.
Daher können Sachverständige und andere bei berechtigtem Interesse eine Auskunft aus
der Kaufpreissammlung nach § 11 BayGaV beantragen.
Gutachtenerstellung
Auf Antrag können berechtigte Personen den Gutachterausschuss mit der Erstellung eines
Verkehrswertgutachtens beauftragen (§ 193 Abs. 1 BauGB sowie § 14 BayGaV). Das An-
tragsformular sowie das Merkblatt können auf der Homepage des Gutachterausschusses
(https://www.Lra-aic-fdb.de/gaa) abgerufen werden.
Gebühren
Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste, der Kaufpreissammlung oder über wertrelevante Da-
ten sind kostenpflichtige Amtshandlungen gemäß Kostengesetz (KG) in Verbindung mit der
Verordnung über den Erlass des Kostengesetzes (Kostenverzeichnis).
Folgende Gebühren werden berechnet (Stand 03/2020):
Bodenrichtwerte
Einzelauskunft (schriftlich) 25,- Euro je Wert
Gesamte Karte (gedruckt) 200,- Euro
Gesamte Karte (digitale Version) 150,- Euro
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Einzelauskunft (schriftlich) 25,- Euro je Wert
Verschwiegenheitsverpflichtung (§ 11 (4) BayGaV) 35,- Euro (einmalig)
für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung