Page 15 - Grundstücksmarktbericht 2020 für den Landkreis Aichach-Friedberg
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Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Aichach-Friedberg 15
1.5 Produkte und Dienstleistungen
Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für
eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone),
die nach Ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weit-
gehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vor-
liegen. Dieser wird zum 31.12. der geraden Kalenderjahre ermittelt. Er ist bezogen auf den
Quadratmeter Grundstücksfläche. Der Bodenrichtwert ist ein Ausgangswert zur fachkundigen
Ableitung des Bodenwertes des Bewertungsgrundstücks. Individuelle Grundstücksmerkmale
(u. a. Erschließungszustand, beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand, Art und Maß der bau-
lichen Nutzung, etc.) sind durch Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert zu berücksichtigen.
Die Bodenrichtwerte sind in digitalen und analogen Bodenrichtwertkarten auf Grundlage der
Geobasisdaten dargestellt (inkl. Darstellung der Flurstücke und Hausnummern). Die Boden-
richtwertkarten können beim Gutachterausschuss in analoger oder digitaler Form erworben
werden. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt auf Wunsch schriftliche Aus-
künfte über die Bodenrichtwerte. Diese Auskünfte sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
Abbildung 2: Beispiel Bodenrichtwertkarte, Stichtag 31.12.2018