Page 15 - Grundstücksmarktbericht 2020 für den Landkreis Aichach-Friedberg
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Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Aichach-Friedberg     15



               1.5    Produkte und Dienstleistungen


                       Bodenrichtwerte


               Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für

               eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone),
               die nach Ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weit-
               gehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vor-

               liegen. Dieser wird zum 31.12. der geraden  Kalenderjahre  ermittelt.  Er  ist bezogen auf den
               Quadratmeter Grundstücksfläche. Der Bodenrichtwert ist ein Ausgangswert zur fachkundigen

               Ableitung  des  Bodenwertes  des  Bewertungsgrundstücks.  Individuelle  Grundstücksmerkmale
               (u. a. Erschließungszustand, beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand, Art und Maß der bau-
               lichen Nutzung, etc.) sind durch Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert zu berücksichtigen.

               Die Bodenrichtwerte sind in digitalen und analogen Bodenrichtwertkarten auf Grundlage der
               Geobasisdaten dargestellt (inkl. Darstellung der Flurstücke und Hausnummern). Die Boden-
               richtwertkarten können beim Gutachterausschuss in analoger oder digitaler Form erworben

               werden. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt auf Wunsch schriftliche Aus-
               künfte über die Bodenrichtwerte. Diese Auskünfte sind grundsätzlich gebührenpflichtig.









































                               Abbildung 2: Beispiel Bodenrichtwertkarte, Stichtag 31.12.2018
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