Page 18 - Grundstücksmarktbericht 2020 für den Landkreis Aichach-Friedberg
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18 Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Aichach-Friedberg
Gutachten
Der Gutachterausschuss erhebt für die Erstellung von Gutachten Gebühren und Auslagen
(Benutzungsgebühren), welche auf der BayGaV basieren. Schuldner der Benutzungsgebüh-
ren ist der Antragsteller oder derjenige, der die Benutzungsgebühren dem Gutachteraus-
schuss gegenüber schriftlich übernimmt. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
Maßgeblich für die Ermittlung des Werts ist das bzw. sind die für die Ermittlung des Ver-
kehrswerts herangezogenen Wertermittlungsverfahren. Die Gebühr ist im Regelfall wertab-
hängig und beträgt derzeit:
Marktangepasster vorläufiger Wert ohne boG Gebühr
1. bei einem ermittelten Wert bis 200.000 € 1.650 €
2. bei einem ermittelten Wert bis 300.000 € 1.700 €
3. bei einem ermittelten Wert bis 400.000 € 1.800 €
4. bei einem ermittelten Wert bis 500.000 € 1.900 €
5. bei einem ermittelten Wert bis 1.000.000 € 1.000 € + (0,002 * Wert)
6. bei einem ermittelten Wert bis 10.000.000 € 2.000 € + (0,001 * Wert)
7. bei einem ermittelten Wert über 10.000.000 € 5.000 € + (0,0007 * Wert)
Tabelle 3: Gutachtengebühren nach marktangepasstem vorläufigem Wert
Des Weiteren kann die Gebühr um bis zu 50 % erhöht bzw. verringert werden, sofern die
Ermittlung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale einen erheblichen zusätzli-
chen oder geringeren Aufwand als üblich verursacht.
Zusätzlich werden die Gebühren für jeden herangezogenen Vergleichswert aus der Kauf-
preissammlung, Bodenrichtwert und weitere wertermittlungsrelevanten Daten berücksichtigt.
Ferner werden weitere Entgelte für Telekommunikationsleistungen oder Zustellungsaufträge
erhoben. Reisekosten sowie die Fertigung notwendiger Bewertungsunterlagen können weite-
re Kosten verursachen. Die Rücknahme eines Antrags an den Gutachterausschuss kann
weitere Gebühren verursachen.
Detaillierte Informationen können dem § 15 BayGaV entnommen werden.