Page 18 - Grundstücksmarktbericht 2020 für den Landkreis Aichach-Friedberg
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18    Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Aichach-Friedberg



               Gutachten


               Der Gutachterausschuss erhebt für die Erstellung von Gutachten Gebühren und Auslagen
               (Benutzungsgebühren), welche auf der BayGaV basieren. Schuldner der Benutzungsgebüh-

               ren  ist  der  Antragsteller  oder  derjenige,  der  die  Benutzungsgebühren  dem  Gutachteraus-
               schuss  gegenüber  schriftlich  übernimmt.  Mehrere  Schuldner  haften  als  Gesamtschuldner.
               Maßgeblich  für  die  Ermittlung  des  Werts  ist  das  bzw.  sind  die  für  die  Ermittlung  des  Ver-

               kehrswerts herangezogenen Wertermittlungsverfahren. Die Gebühr ist im Regelfall wertab-
               hängig und beträgt derzeit:




                   Marktangepasster vorläufiger Wert ohne boG                                 Gebühr
               1.  bei einem ermittelten Wert bis        200.000 €                             1.650 €
               2.  bei einem ermittelten Wert bis        300.000 €                             1.700 €

               3.  bei einem ermittelten Wert bis        400.000 €                             1.800 €
               4.  bei einem ermittelten Wert bis        500.000 €                             1.900 €

               5.  bei einem ermittelten Wert bis      1.000.000 €            1.000 € + (0,002 * Wert)
               6.  bei einem ermittelten Wert bis     10.000.000 €            2.000 € + (0,001 * Wert)

               7.  bei einem ermittelten Wert über    10.000.000 €           5.000 € + (0,0007 * Wert)

                          Tabelle 3: Gutachtengebühren nach marktangepasstem vorläufigem Wert



               Des Weiteren kann die Gebühr um bis zu 50 % erhöht bzw. verringert werden, sofern die

               Ermittlung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale einen erheblichen zusätzli-
               chen oder geringeren Aufwand als üblich verursacht.


               Zusätzlich  werden  die  Gebühren  für  jeden  herangezogenen  Vergleichswert  aus  der  Kauf-
               preissammlung, Bodenrichtwert und weitere wertermittlungsrelevanten Daten berücksichtigt.
               Ferner werden weitere Entgelte für Telekommunikationsleistungen oder Zustellungsaufträge

               erhoben. Reisekosten sowie die Fertigung notwendiger Bewertungsunterlagen können weite-
               re  Kosten  verursachen.  Die  Rücknahme  eines  Antrags  an  den  Gutachterausschuss  kann

               weitere Gebühren verursachen.

               Detaillierte Informationen können dem § 15 BayGaV entnommen werden.
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