Page 23 - Grundstücksmarktbericht 2020 für den Landkreis Aichach-Friedberg
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Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Aichach-Friedberg 23
2.8 Steuerliche Rahmenbedingungen
Zur allgemeinen Information werden die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grund-
steuer aufgeführt.
Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Steuer, welche nach dem Gewerbesteuer-
gesetzt (GewStG) auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs erhoben wird. Weitere Informatio-
nen können dem GewStG entnommen werden.
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebau-
ung. Für die Gemeinden im Landkreis ist diese eine verlässliche Einnahmequelle. Anders als
die Gewerbesteuer unterliegt sie nicht konjunkturellen Schwankungen. Das Besteuerungs-
verfahren der Grundsteuer vollzieht sich in drei aufeinander aufbauenden Stufen:
• Mit der ersten Stufe wird der Einheitswert durch die Finanzverwaltung für die wirtschaftli-
che Einheit des Grundbesitzes, des Steuergegenstandes, festgestellt (§ 19 BewG).
• Mit der zweiten Stufe wird ebenfalls durch die Finanzverwaltung der Steuermessbetrag
durch Anwendung der Steuermesszahl auf den Einheitswert oder seinen steuerpflichti-
gen Teil ermittelt (§ 13 GrStG).
• Die eigentliche Grundsteuerfestsetzung erfolgt durch die Gemeinden mit der dritten Stu-
fe. Hierbei wird durch Anwendung des von der Gemeinde bestimmten Hebesatzes auf
den Grundsteuermessbetrag die Grundsteuer festgesetzt (§ 25 GrStG). Da das Bundes-
verfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. April 2018 festgestellt hat, dass die Rege-
lungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen mit dem
allgemeinen Gleichheitsgrundsatz unvereinbar sind, muss die Grundsteuererhebung der-
zeit reformiert werden.
In den folgenden Abbildungen werden für alle Steuerarten der Bezug zum gesamten Bun-
desgebiet hergestellt und die gültigen Hebesätze im Landkreis visualisiert (Daten und Karten
nach Destatis 2018a und Destatis 2018b).