Page 23 - Grundstücksmarktbericht 2020 für den Landkreis Aichach-Friedberg
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Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Aichach-Friedberg     23



               2.8    Steuerliche Rahmenbedingungen


               Zur allgemeinen Information werden die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grund-

               steuer aufgeführt.


               Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Steuer, welche nach dem Gewerbesteuer-
               gesetzt (GewStG) auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs erhoben wird. Weitere Informatio-
               nen können dem GewStG entnommen werden.


               Die Grundsteuer ist eine Realsteuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebau-
               ung. Für die Gemeinden im Landkreis ist diese eine verlässliche Einnahmequelle. Anders als

               die  Gewerbesteuer  unterliegt  sie  nicht  konjunkturellen  Schwankungen.  Das  Besteuerungs-
               verfahren der Grundsteuer vollzieht sich in drei aufeinander aufbauenden Stufen:


               •  Mit der ersten Stufe wird der Einheitswert durch die Finanzverwaltung für die wirtschaftli-

                   che Einheit des Grundbesitzes, des Steuergegenstandes, festgestellt (§ 19 BewG).
               •  Mit der zweiten Stufe wird ebenfalls durch die Finanzverwaltung der Steuermessbetrag
                   durch Anwendung der Steuermesszahl auf den Einheitswert oder seinen steuerpflichti-

                   gen Teil ermittelt (§ 13 GrStG).
               •  Die eigentliche Grundsteuerfestsetzung erfolgt durch die Gemeinden mit der dritten Stu-

                   fe. Hierbei wird durch Anwendung des von der Gemeinde bestimmten Hebesatzes auf
                   den Grundsteuermessbetrag die Grundsteuer festgesetzt (§ 25 GrStG). Da das Bundes-
                   verfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. April 2018 festgestellt hat, dass die Rege-

                   lungen  des  Bewertungsgesetzes  zur  Einheitsbewertung  von  Grundvermögen  mit  dem
                   allgemeinen Gleichheitsgrundsatz unvereinbar sind, muss die Grundsteuererhebung der-
                   zeit reformiert werden.


               In den folgenden Abbildungen werden für alle Steuerarten der Bezug zum gesamten Bun-

               desgebiet hergestellt und die gültigen Hebesätze im Landkreis visualisiert (Daten und Karten
               nach Destatis 2018a und Destatis 2018b).
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