Page 9 - Grundstücksmarktbericht 2020 für den Landkreis Aichach-Friedberg
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Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Aichach-Friedberg     9



               1  Der Gutachterausschuss




               Das folgende Kapitel stellt den Gutachterausschuss, seine Arbeitsweise und Produkte vor.

               1.1    Rechtsgrundlagen und Aufgaben des Gutachterausschusses



               Die Einrichtung „Gutachterausschuss für Grundstückswerte“ wurde in Deutschland 1960 mit
               dem Bundesbaugesetz geschaffen, um mit einem unabhängigen Gremium von Immobilien-

               sachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Hierzu erhalten die
               Geschäftsstellen  der  Gutachterausschüsse  von  den  beurkundenden  Stellen  (z.  B.  Notare)
               Abschriften  aller  in  ihrem  Zuständigkeitsbereich  abgeschlossenen  Kaufverträge  übersandt.

               Die wertrelevanten Daten aus den Kaufverträgen werden von den Gutachterausschüssen in
               zusammengefasster Form in der Kaufpreissammlung geführt. Die Daten werden unter ma-
               thematisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes analysiert und in

               aggregierter Form veröffentlicht. Sie sind u. a. Grundlage von Verkehrswertgutachten oder
               Beleihungswertgutachten.  Der  Gutachterausschuss  erstellt  selbst  Verkehrswertgutachten
               von bebauten und unbebauten Grundstücken.


               Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB. Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in

               den  §§  193  ff.  BauGB  geregelt.  Die  Gutachterausschüsse  sind  gemäß  Ermächtigungsver-
               ordnung  nach  §  199  BauGB  in  den  Bundesländern  eingerichtete  Ausschüsse,  die  z.B.  in

               Bayern bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt sind. In Bayern werden die
               Bildung und Aufgaben der örtlichen Gutachterausschüsse durch die bayerische Gutachter-
               ausschussverordnung (BayGaV) geregelt.


               Die Aufgaben umfassen u. a.:

                   1.  Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung und die Erteilung von Auskünften

                       daraus.
                   2.  Erstellung von Verkehrswertgutachten und Gutachten über die Höhe von Entschädi-
                       gungen im Zusammenhang mit Rechtsverlusten u. a. auch die von Enteignungen.

                   3.  Ermittlung  und  Veröffentlichung  von  Bodenrichtwerten  und  die  Erteilung  von  Aus-
                       künften über diese.

                   4.  Ermittlung  von  sonstigen  zur  Wertermittlung  erforderlichen Daten.  Benötigt  werden
                       Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze), Sachwertfaktoren, Vergleichsfak-

                       toren  (Gebäudefaktor  bzw.  Ertragsfaktor)  und  Umrechnungskoeffizienten  je  nach
                       Werteinfluss.
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