Page 9 - Grundstücksmarktbericht 2020 für den Landkreis Aichach-Friedberg
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Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Aichach-Friedberg 9
1 Der Gutachterausschuss
Das folgende Kapitel stellt den Gutachterausschuss, seine Arbeitsweise und Produkte vor.
1.1 Rechtsgrundlagen und Aufgaben des Gutachterausschusses
Die Einrichtung „Gutachterausschuss für Grundstückswerte“ wurde in Deutschland 1960 mit
dem Bundesbaugesetz geschaffen, um mit einem unabhängigen Gremium von Immobilien-
sachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Hierzu erhalten die
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse von den beurkundenden Stellen (z. B. Notare)
Abschriften aller in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeschlossenen Kaufverträge übersandt.
Die wertrelevanten Daten aus den Kaufverträgen werden von den Gutachterausschüssen in
zusammengefasster Form in der Kaufpreissammlung geführt. Die Daten werden unter ma-
thematisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes analysiert und in
aggregierter Form veröffentlicht. Sie sind u. a. Grundlage von Verkehrswertgutachten oder
Beleihungswertgutachten. Der Gutachterausschuss erstellt selbst Verkehrswertgutachten
von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB. Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in
den §§ 193 ff. BauGB geregelt. Die Gutachterausschüsse sind gemäß Ermächtigungsver-
ordnung nach § 199 BauGB in den Bundesländern eingerichtete Ausschüsse, die z.B. in
Bayern bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt sind. In Bayern werden die
Bildung und Aufgaben der örtlichen Gutachterausschüsse durch die bayerische Gutachter-
ausschussverordnung (BayGaV) geregelt.
Die Aufgaben umfassen u. a.:
1. Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung und die Erteilung von Auskünften
daraus.
2. Erstellung von Verkehrswertgutachten und Gutachten über die Höhe von Entschädi-
gungen im Zusammenhang mit Rechtsverlusten u. a. auch die von Enteignungen.
3. Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und die Erteilung von Aus-
künften über diese.
4. Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Benötigt werden
Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze), Sachwertfaktoren, Vergleichsfak-
toren (Gebäudefaktor bzw. Ertragsfaktor) und Umrechnungskoeffizienten je nach
Werteinfluss.