Page 10 - Grundstücksmarktbericht 2020 für den Landkreis Aichach-Friedberg
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10 Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Aichach-Friedberg
1.2 Arbeitsweise und Kaufpreissammlung
Sämtliche Arbeiten des Gutachterausschusses basieren auf der Kaufpreissammlung. Zur
Führung und Auswertung bedient sich der Gutachterausschuss seiner Geschäftsstelle.
In Bayern ist diese beim zuständigen Landratsamt oder bei den kreisfreien Städten angesie-
delt. Zu den Kauffällen werden insbesondere die Vertragsdaten und im erforderlichen Um-
fang die preis- und wertbestimmenden Merkmale erfasst. Dies ist unabdingbare Vorausset-
zung für die Erzeugung allgemeiner Markttransparenz und dient im erheblichen Umfang
auch den Auswertungen. Da dem Gutachterausschuss nach § 195 BauGB alle Transakti-
onsurkunden zugesendet werden müssen, steht damit ein tatsächliches Abbild des Grund-
stücksmarktes zur Verfügung. Die Informationen aus dem Kaufvertrag werden durch Bauleit-
pläne, Angaben aus dem Liegenschaftskataster, Mitteilungen der Gemeinden über die Erhe-
bung von Erschließungsbeiträgen und Fragebögen an die Eigentümer ergänzt. Dabei sind
Aufwand und Nutzen der Kaufpreissammlung in Einklang zu bringen. Nicht alle Kauffälle
können für konkrete Wertermittlungen verwendet werden. Es findet z. B. eine Prüfung auf
ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse statt. Ziel ist die Bereitstellung von Daten aus
dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr, um eine neutrale und objektive Darstellung des
Grundstücksmarktes zu erreichen.
Aufgrund der hohen Qualität der Daten wird die Kaufpreissammlung auch für statistische
Zwecke insbesondere durch die Finanzverwaltung, die statistischen Landesämter und das
statistische Bundesamt genutzt. Diese zusätzliche Nutzung macht die Kaufpreissammlung
sehr wirtschaftlich und ermöglicht bei automatisierter Führung auch die schnelle und zuver-
lässige Abgabe der Daten für Grundstückswechselstatistiken über sonstige unbebaute oder
bebaute Grundstücksarten.
Die über die Basisdatenerfassung hinausgehende, vertiefte Auswertung der Kaufverträge für
Zwecke der Grundstückswertermittlung ist sehr arbeitsaufwändig und kann nicht analog
durchgeführt werden. Deswegen ist eine (teil)automatisierte Kaufpreissammlung für die Ar-
beit der Gutachterausschüsse unabdingbar. Die folgende Abbildung 1 verdeutlicht schema-
tisch die einzelnen Datenquellen, aus denen die Kaufpreissammlung gefüllt wird.