Page 119 - Grundstücksmarktbericht 2020 für den Landkreis Aichach-Friedberg
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Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Aichach-Friedberg 119
Diese Faktoren sollen damit Vergleichspreise für die Wertermittlung ergänzen, was insbe-
sondere für Regionen mit geringen oder keinen Kauffallzahlen von Wichtigkeit ist. § 15 Im-
moWertV beschreibt, dass „neben oder anstelle von Vergleichspreisen zur Ermittlung des
Vergleichswerts geeignete Vergleichsfaktoren herangezogen werden. Der Vergleichspreis
ergibt sich dann durch Vervielfachung des jährlichen Ertrags oder der sonstigen Bezugsein-
heit des zu bewertenden Grundstücks mit dem Vergleichsfaktor.“ Unter Berücksichtigung der
beeinflussenden Merkmale wird der passende Vergleichsfaktor ermittelt. Bei einer wesentli-
chen Merkmalsabweichung erfolgt eine individuelle und sachverständige Anpassung. Dies
führt zum vorläufigen und marktangepassten Vergleichsfaktor. Unter Abwägung anderer Ver-
fahrensergebnisse kann dieser Wert als Vergleichswert bei der Verkehrswertermittlung ver-
wendet werden. Als Berechnungsformel gilt:
VgW = (VFangepasst x BE) ± boG
Erläuterungen:
VgW = Vergleichswert
VFangepasst = Vergleichsfaktor (z.B. Ertragsfaktor, Gebäudefaktor), angepasst
an Einflussgrößen
BE = Bezugseinheit (z.B. Monate, m², m³)
boG = besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
Die Anwendung eines VF führt nur dann zum Vergleichswert, sofern „die Grundstücksmerk-
male der ihnen zugrunde gelegten Grundstücke hinreichend mit denen des zu bewertenden
Grundstücks übereinstimmen“ (§ 15 (2) ImmoWertV). Dies erfolgt durch die Anwendung der
PDF-Berechnungstools und der sachverständigen Würdigung des geschätzten Vergleichs-
faktors.