Page 119 - Grundstücksmarktbericht 2020 für den Landkreis Aichach-Friedberg
P. 119

Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Aichach-Friedberg     119



               Diese  Faktoren  sollen  damit  Vergleichspreise  für  die  Wertermittlung  ergänzen,  was  insbe-
               sondere für Regionen mit geringen oder keinen Kauffallzahlen von Wichtigkeit ist. § 15 Im-

               moWertV  beschreibt,  dass  „neben  oder  anstelle  von  Vergleichspreisen  zur  Ermittlung  des
               Vergleichswerts  geeignete  Vergleichsfaktoren  herangezogen  werden.  Der  Vergleichspreis
               ergibt sich dann durch Vervielfachung des jährlichen Ertrags oder der sonstigen Bezugsein-

               heit des zu bewertenden Grundstücks mit dem Vergleichsfaktor.“ Unter Berücksichtigung der
               beeinflussenden Merkmale wird der passende Vergleichsfaktor ermittelt. Bei einer wesentli-

               chen  Merkmalsabweichung  erfolgt  eine  individuelle  und  sachverständige  Anpassung.  Dies
               führt zum vorläufigen und marktangepassten Vergleichsfaktor. Unter Abwägung anderer Ver-
               fahrensergebnisse kann dieser Wert als Vergleichswert bei der Verkehrswertermittlung ver-

               wendet werden. Als Berechnungsformel gilt:

                                              VgW = (VFangepasst x BE) ± boG


               Erläuterungen:


               VgW                  = Vergleichswert


               VFangepasst          = Vergleichsfaktor (z.B. Ertragsfaktor, Gebäudefaktor), angepasst
                                       an Einflussgrößen


               BE                   = Bezugseinheit (z.B. Monate, m², m³)


               boG                  = besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale


               Die Anwendung eines VF führt nur dann zum Vergleichswert, sofern „die Grundstücksmerk-
               male der ihnen zugrunde gelegten Grundstücke hinreichend mit denen des zu bewertenden

               Grundstücks übereinstimmen“ (§ 15 (2) ImmoWertV). Dies erfolgt durch die Anwendung der
               PDF-Berechnungstools  und  der  sachverständigen  Würdigung  des  geschätzten  Vergleichs-

               faktors.
   114   115   116   117   118   119   120   121   122   123   124