Page 118 - Grundstücksmarktbericht 2020 für den Landkreis Aichach-Friedberg
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118    Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Aichach-Friedberg



               1.9    Anwendungshinweis Vergleichsfaktor (Gebäude-, Ertragsfaktor)


               Nach § 193 (5) BauGB und § 13 ImmoWertV sollen Vergleichsfaktoren zur Ermittlung von

               Vergleichswerten dienen. Diese beziehen sich insbesondere auf den marktüblich erzielbaren
               jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor) oder auf andere Bezugseinheiten wie Flächeneinheiten einer
               baulichen  Anlage  (Gebäudefaktor).  Sie  finden  daher  im  Vergleichswertverfahren  Anwen-

               dung.  Die  einzelnen  Verfahrensschritte  werden  schematisch  in  Abbildung  81  dargestellt
               (überarbeitet nach Freise 2016):




































































                               Abbildung 81: Verfahrensschritte im Vergleichswertverfahren
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