Page 118 - Grundstücksmarktbericht 2020 für den Landkreis Aichach-Friedberg
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118 Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Aichach-Friedberg
1.9 Anwendungshinweis Vergleichsfaktor (Gebäude-, Ertragsfaktor)
Nach § 193 (5) BauGB und § 13 ImmoWertV sollen Vergleichsfaktoren zur Ermittlung von
Vergleichswerten dienen. Diese beziehen sich insbesondere auf den marktüblich erzielbaren
jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor) oder auf andere Bezugseinheiten wie Flächeneinheiten einer
baulichen Anlage (Gebäudefaktor). Sie finden daher im Vergleichswertverfahren Anwen-
dung. Die einzelnen Verfahrensschritte werden schematisch in Abbildung 81 dargestellt
(überarbeitet nach Freise 2016):
Abbildung 81: Verfahrensschritte im Vergleichswertverfahren