Page 6 - Handbuch zu den wertDaten 2021
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6        Handbuch zu den PDF-Rechnern 2021 - wertermittlungsrelevante Daten



               1.5  Vergleichsfaktoren / Gebäudefaktoren

               Nach § 193 (5) BauGB und § 20 ImmoWertV 2021 sollen Vergleichsfaktoren zur Ermittlung von Ver-
               gleichswerten dienen. Diese finden auch bei der steuerlichen Bewertung Anwendung (z.B. im § 183
               BewG). Vergleichsfaktoren beziehen sich insbesondere auf die Flächeneinheiten einer baulichen Anlage
               (= Gebäudefaktor) wie m² Wohnfläche oder auf andere Bezugseinheiten wie den marktüblich erzielbaren
               jährlichen Ertrag (= Ertragsfaktor). Sie finden daher im Vergleichswertverfahren Anwendung.
               Die einzelnen Verfahrensschritte nach § 24ff ImmoWertV 2021 werden schematisch in Abbildung 2 dar-
               gestellt (überarbeitet nach Freise 2016):


























































                                 Abbildung 2: Verfahrensschritte im Vergleichswertverfahren
               Diese Faktoren sollen Vergleichspreise für die Wertermittlung ergänzen, was insbesondere für Regionen
               mit geringen oder keinen Kauffallzahlen von Wichtigkeit ist. § 24 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV 2021 be-
               schreibt, dass „neben oder anstelle von Vergleichspreisen können insbesondere bei bebauten Grundstü-
               cken ein objektspezifisch angepasster Vergleichsfaktor […] herangezogen werden.“ Durch eine Multipli-
               kation mit der entsprechenden Bezugseinheit des Bewertungsobjekts führt dies dann zum vorläufigen
               Vergleichswert.
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