Page 17 - Handbuch zu den wertDaten 2021
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Handbuch zu den PDF-Rechnern 2021 - wertermittlungsrelevante Daten     17



               7.3  Wertbeeinflussende Merkmale

                                  Auswahlbereich
                   Modulfeld         (teilweise                          Erläuterung
                                    vorhanden)
                                                     Zur Würdigung der Lage wurden die Landkreise mittels ei-
                                                     nes Punktesystems von 0-100 in vergleichbare Lagen klas-
                                                     sifiziert. Es gilt: je höher die Punktzahl, desto besser ist die
                                         -               Lage. Webkarte zu Lagepunkte inkl. Adresssuche:
                                                             https://gaa.landkreis-fuer-alle.de/lagepunkte/gmb2021/

                                                    Hinweis: in den förmlich festgelegten Sanierungsgebiete in der Stadt Bobingen kann
                                                     der PDF-Rechner nur mit sachverständigen Würdigung der sanierungsbedingten Bo-
                                                    denwerte als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal verwendet werden

                                                               Auswahl des Bewertungsstichtags

                                                                          Hierbei gilt:
                                                         Erstes Halbjahr 01.01. – 30.06. -> Stichtag 31.03.
                                                        Zweites Halbjahr 01.07. – 31.12. -> Stichtag 30.09.

                                                           Volles Jahr 01.01. – 31.12. -> Stichtag 30.06.



                                                            Auswahl des tatsächlichen Gebäudealters.
                                                                   Dies errechnet sich durch:

                                                         Gebäudealter = Stichtag – ursprüngliches Baujahr
                                                             z. B.: Gebäudealter = 2020 – 1988 = 32



                                                                Eingabe der Restnutzungsdauer
                                         -
                                                        nach § 4 Abs. 3 sowie § 12 Abs. 5 ImmowertV2021


                                                            Eingabe der Standardstufe nach NHK2010
                                                                  Anlage 4 III. ImmoWertV2021
                                         -
                                                       Hinweis: eine Rechenhilfe zur Ermittlung der Standardstufe findet sich unter
                                                     https://gaa.landkreis-fuer-alle.de/lagepunkte/standardstufe/Rechner_Standardstu-
                                                                          feNHK2010.pdf
                                                     Auswahl des Modernisierungsgrads. Bei mehreren Abstu-
                                                     fungsmöglichkeiten kann an den Modernisierungspunkten
                                                      gemäß Anlage 2 der ImmoWertV2021 orientiert werden.

                                                    Hinweis: bei kernsanierten Objekten (Modernisierungspunkte > 17 Punkte) führt die
                                                    Eingabe eines ausnahmsweise fiktiven Gebäudealters in der Kombination mit der Va-
                                                             riable „keine Modernisierung“ zu stimmigeren Ergebnissen

                                                     Bei Eigentumswohnungen wird aufgrund der beschränkten

                                                      Modernisierungsmöglichkeiten im Teileigentum lediglich
                                                     eine grundsätzliche Sanierung abgefragt. In weiteren Para-
                                                     metern wie Miete, Restnutzungsdauer und Standardstufen
                                                         ist die Modernisierung bereits teilweise enthalten.
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